Neues Schutzkonzept

Bundesrat und Kanton haben per 29. Oktober 2020 neue Vorschriften und Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit Covid19 erlassen. Wir haben unser Schutzkonzept angepasst. 

  • Ein Besuch im Heim ist möglich, aber beschränkt auf zwei Personen pro Bewohner.
  • Besuche bitte anmelden.
  • Es gilt Maskenpflicht auf dem ganzen Areal und während des ganzen Besuches.
  • Mehr Infos erteilen unsere Mitarbeitenden.

Weitere Informationen und Links

Danke, dass Sie uns bei den Umsetzungen der Hygiene- und Schutzmassnahmen unterstützen.

Bleiben Sie gesund!

Geschäftsleitung und das ganze Team vom haus vorderdorf.

haus vorderdorf
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