Seit Samstag, 6. Juni 2020, sind im haus vorderdorf die Besuchsregelungen gelockert worden. Besuche durch ein bis zwei Person sind dann wieder möglich.
Bitte melden Sie Ihren Besuch vorher an. Beachten Sie weiterhin alle Hinweise des Bundes und Vorschriften des Kantons.
Ab 6. Juni 2020 gilt
- Sie dürfen Ihr Angehöriges alleine im Zimmer, in den eingerichteten Besuchernischen oder im Garten unter Einhaltung der Hygieneregeln für eine begrenzte Zeit besuchen.
- Bitte geben Sie alle Mitbringsel vor dem Betreten des Hauses zur Desinfektion ab, wir begleiten Sie dann gerne zu Ihrem Angehörigen.