Besuche bis 6. Juni eingeschränkt

Ab Montag, 11. Mai 2020, sind im haus vorderdorf eingeschränkte Besuche möglich. Dies unter Einhaltung der vorgegebenen Vorsichtsmassnahmen und der geltenden Bestimmungen von Bund und Kanton. Anmeldungen für Besuche sind zwingend vorgeschrieben. Diese gilt bis zum 6. Juni 2020, ab dann gelten gelockerte Vorschriften.

Solche Besuche waren in den vergangen Wochen wegen der Corona-Pandemie leider nicht möglich. Im haus vorderdorf selber versuchten wir, unsere Bewohnerinnen und Bewohner mit einem speziellen, vielseitigen Programm den Alltag zu erleichtern und attraktiv zu gestalten. Das werden wir natürlich beibehalten, freuen uns aber auch über die Lockerungen Besuchsverbotes.

Besuche von nächsten Angehörigen sind jetzt wieder möglich. Sie dürfen alleine, nach Anmeldung, im speziell dafür eingerichteten Besuchszimmer ihr Angehöriges für begrenzte Zeit besuchen.

Bitte melden Sie sich vorgängig an.

haus vorderdorf
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